Für medizinische Versorgung im Ausland und eventuelle Rücktransporte übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten, die sonst von dir getragen werden müssten.
Die Reisekrankenversicherung gilt für Aufenthalte unter einem Jahr im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr greift.
Stornogebühren des Reiseveranstalters werden von dieser Versicherung übernommen, wenn du deine Reise aus Gründen wie Krankheit absagen musst, die sonst dir in Rechnung gestellt würden.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung Stornogebühren, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch ohne triftigen Grund wird hier nicht berücksichtigt.
Diese Versicherung deckt Schäden an Personen oder deren Eigentum ab, die du versehentlich verursacht hast, und übernimmt die Kosten für dich.
Im Falle schwerer Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die während des Urlaubs auftreten, werden alle Kosten von der Reiseunfallversicherung übernommen.
Für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck deckt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe ab.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz, indem sie Prozesskosten und Gebühren übernimmt, die sich aus verschiedenen Rechtsschutzarten wie Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bieten Assistance-Leistungen vor Ort Unterstützung. Die Assistance-Versicherung übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuche und mehr im Urlaubsland.
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